Dev-Notes · Recht & Datenschutz

Adobe Fonts & DSGVO

Wann externe Schrifteneinbindung einwilligungspflichtig ist, warum „technisch erforderlich" nicht greift, und wie der rechtlich saubere Weg über Self-Hosting aussieht.

Stand: Mai 2026 · Kein Rechtsrat · Zur eigenen Einordnung

01 Wo genau das DSGVO-Problem entsteht

Adobe Fonts (ehemals Typekit) liefert Schriften dynamisch über Adobe-Server aus — typischerweise über use.typekit.net. Beim Laden der Schrift stellt der Browser des Nutzers eine Verbindung zu diesen Servern her und überträgt dabei zwangsläufig die IP-Adresse — ein personenbezogenes Datum.

Da Adobe ein US-Unternehmen ist, handelt es sich zudem um einen Drittland-Transfer in die USA. Das ist exakt dieselbe Konstellation wie beim bekannten Google-Fonts-Urteil (LG München I, Az. 3 O 17493/20, 2022), bei dem das dynamische Nachladen ohne Einwilligung als Verstoß gewertet wurde.

Kernpunkt

Nicht die Schrift selbst ist das Problem, sondern die Verbindung zu einem Drittserver ohne vorherige Einwilligung. Wird die Schrift lokal vom eigenen Server geladen, entfällt der gesamte Problemkomplex.

02 Lässt sich die Schrift als „erforderlich" deklarieren?

Kurz: Nein, das ist rechtlich nicht haltbar.

Die Kategorie „technisch notwendig" bzw. „unbedingt erforderlich" (§ 25 Abs. 2 TDDDG, ehemals TTDSG) gilt nur für das, was für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zwingend nötig ist. Eine bestimmte Schriftart ist eine gestalterische Präferenz — die Seite funktioniert auch mit einer System- oder Fallback-Schrift vollständig.

Funktioniert nicht

Eine externe Wunsch-Schrift in der Consent-Lösung als „essenziell / erforderlich" einzustufen, um die Einwilligung zu umgehen. Aufsichtsbehörden und Gerichte werten Schriften durchweg als nicht technisch notwendig. Du schaffst dir damit dieselbe Angriffsfläche wie bei extern geladenen Google Fonts (Abmahnrisiko, Schadensersatzforderungen).

03 Hat sich an der Regelung etwas gelockert?

Nein. Im Gegenteil — das Thema Drittland-Transfer bleibt heikel.

Seit 2023 gibt es zwar wieder eine Rechtsgrundlage für US-Transfers über das EU-US Data Privacy Framework (DPF), und Adobe ist darunter zertifiziert. Aber:

Merke

DPF löst die „Transfer-Frage", nicht die „Consent-Frage". Beide müssen erfüllt sein — und Consent vor dem Laden bleibt Pflicht, solange extern geladen wird.

04 Die saubere Lösung: Self-Hosting

Der technisch und rechtlich saubere Weg ist, die Schrift vom eigenen Server auszuliefern statt vom Adobe-CDN. Dann findet keine Drittserver-Verbindung statt, keine IP wird an Adobe übertragen — und damit ist auch keine Einwilligung nötig.

Empfohlen

Schrift lokal hosten (z. B. woff2 im eigenen /fonts-Verzeichnis, eingebunden per @font-face). Das passt zur ohnehin bevorzugten Praxis: Fonts und Icons lokal statt über CDN. Damit ist der Consent-Punkt komplett vom Tisch.

Vorteile über den Datenschutz hinaus: keine Abhängigkeit von Adobe-Verfügbarkeit, schnellere Auslieferung (gleicher Origin, kein zusätzlicher DNS-/TLS-Handshake), volle Kontrolle über Caching.

05 Lizenz-Stolperfalle bei Adobe Fonts

Wichtig — hier unterscheidet sich Adobe deutlich von Google Fonts:

Achtung Lizenz

Adobe-Fonts dürfen nicht einfach heruntergeladen und selbst gehostet werden. Die Adobe-Fonts-Lizenz (im Rahmen des Creative-Cloud-Abos) erlaubt nur die Auslieferung über Adobes eigenes CDN. Ein Download zum Self-Hosting verstößt gegen die Nutzungsbedingungen.

Wenn du die Schrift wirklich selbst hosten willst, brauchst du eine Lizenz, die Webfont-Self-Hosting ausdrücklich erlaubt:

06 Entscheidungsbaum

Wird die Schrift extern (Adobe-CDN) geladen?
Ja → Einwilligung vor dem Laden zwingend. „Erforderlich" ist keine Option.
Willst du den Consent-Schritt vermeiden?
Dann nur über Self-Hosting möglich — externes Laden ohne Consent ist nicht zulässig.
Erlaubt deine Lizenz Self-Hosting?
Adobe-Fonts-Abo: nein. → Webfont-Lizenz kaufen ODER OFL-Alternative wählen.
Lizenz für Self-Hosting vorhanden?
Ja → lokal per @font-face einbinden. Kein Consent nötig, kein Drittland-Transfer.

07 Vergleich der Einbindungswege

Methode Consent nötig? Drittland-Transfer Lizenz-OK
Adobe Fonts via CDN Ja, vor Laden USA (DPF) ja
Adobe Font „erforderlich" deklariert unzulässig USA (DPF) Risiko
Adobe-Font heruntergeladen & selbst gehostet nein keiner verboten
Gekaufte Webfont-Lizenz, selbst gehostet nein keiner ja
OFL-Alternative, selbst gehostet nein keiner ja

Fazit: Als „erforderlich" deklarieren ist nicht haltbar, gelockert wurde nichts. Der Weg, der technisch und rechtlich sauber ist, ist eine selbst-hostbare Lizenz der gewünschten — oder einer äquivalenten — Schrift.